Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten - Was ist was?
Von Sevim Üzüm aus dem SalesMarketing Team, FUNKE MediaSales

Homeoffice, Telearbeit oder mobiles Arbeiten - diese Begriffe werden oft im Alltag genutzt. Doch was steckt eigentlich hinter diesen Begriffen und auf was muss vor allem ein Unternehmen achten?
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick zu allen wichtigen Fragen rund um die Begrifflichkeiten Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten.
Was ist Telearbeit?
Die Telearbeit definiert einen vom Arbeitgeber eingerichteten festen Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Arbeitnehmers. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung werden im Voraus vereinbart und festgelegt.
Außerdem unterscheidet man zwischen Teleheimarbeit und alternierende Telearbeit.
Teleheimarbeit ist nicht mit Heimarbeit zu verwechseln. Dabei wird meist nach Aufträgen gearbeitet und die Beschäftigten sind unabhängig, also nicht fest angestellt.
Was ist Homeoffice?
Unter Homeoffice versteht man per Definition das vollständige oder teilweise Arbeiten aus den privaten Räumen der Beschäftigten. Der Begriff wird oft umgangssprachlich für die Telearbeit verwendet.
Was ist mobiles Arbeiten?
Das mobile Arbeiten definiert, das Arbeiten an einem unabhängigen Ort. Dieser Arbeitsplatz befindet sich außerhalb der regulären Betriebsstätte und kann sich theoretisch überall befinden. Eine rechtliche Grundlage gibt es nicht.
Unterschiede zwischen Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit
Grundsätzlich kann man den Begriff Homeoffice als übergeordneten Begriff für alle Arbeitsweisen verwenden, bei denen die Beschäftigten an einem anderen Ort als der vereinbarten Betriebsstätte arbeiten. Den Unterschied zwischen den Begriffen Homeoffice und mobiles Arbeiten erkennt man bereits sehr gut am Wort. Bei dem Arbeitsorganisationsmodell Homeoffice befindet sich der Mitarbeitende zu Hause und erledigt dort die Arbeit. Bei dem Begriff mobiles Arbeiten gibt es keine Grenzen bei der Auswahl des Arbeitsplatzes.
Die Beschäftigten können die Tätigkeit zum Beispiel:
- von zu Hause aus – wird häufig angewendet
- aus dem Café
- aus dem Zug
- oder aus dem Park heraus erledigen
Oft werden mobile Endgeräte, wie zum Beispiel ein Laptop und Smartphone von dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Vor allem am Anfang von Corona wurde dieses Modell oft angewendet und von den Beschäftigten dankend angenommen.
Anders sieht es bei der Telearbeit aus. Der größte Unterschied findet sich im Gesetz wieder. Den ein Telearbeitsplatz wurde, anders als bei dem Homeoffice und der mobilen Arbeit, gesetzlich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgehalten.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss der Arbeitgeber bei allen Arbeitsformen beachten. Die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeitenden sollten immer im Blick behalten und eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Welche Vor- und Nachteile bringen Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten mit sich?
Auf was muss das Unternehmen bei der Telearbeit, dem Homeoffice und der mobilen Arbeit achten?
Wie oben bereits angeführt, wurde die Telearbeit in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aufgenommen. Deshalb muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Telearbeitsplatz denselben gesetzlichen Anforderungen entspricht wie der Arbeitsplatz im Betrieb. Bedeutet also, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten werden müssen.
Übrigens: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist auch bei der Form des mobilen Arbeitens uneingeschränkt anzuwenden.
Für das mobile Arbeiten oder Homeoffice gibt es zwar (noch) keine gesetzlichen Vorgaben, dennoch wird oft dazu geraten, Betriebsvereinbarungen aufzusetzen. Auch in einem (neuen) Arbeitsvertrag können Bedingungen festgehalten werden. So werden Fragen und Ansprüche direkt zu Anfang geklärt und Sie als Unternehmen sichern sich ab.
Voraussetzungen für die Telearbeit
Der Arbeitgeber muss laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
- einen festen Bildschirmarbeitsplatz bei dem Beschäftigten einrichten
- die Arbeitszeit und Dauer der Nutzung des Arbeitsplatzes festlegen
- die technische Ausstattung und das Mobiliar wie zum Beispiel: Schreibtisch, Bürostuhl, Laptop, Bildschirm, etc. zur Verfügung stellen
Erst wenn durch die oben aufgeführten Maßnahmen, der Telearbeitsplatz eingerichtet ist, beginnt die Telearbeit.
good to know: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen der Telearbeit, dem Homeoffice oder der mobilen Arbeit zustimmen. Ein Recht auf eine der Arbeitsformen besteht nicht. Dies gilt für beide Seiten.
Ist mobiles Arbeiten im Ausland erlaubt?
Natürlich müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer der mobilen Arbeit im Ausland zustimmen. Grundsätzlich gilt, dass für ein anderes EU-Land keine Arbeitserlaubnis benötigt wird. Auch eine Weiterversicherung in der deutschen Sozialversicherung oder Unfallversicherung ist unter bestimmten Umständen möglich - aber nicht immer sicher.
Sobald es sich um ein Nicht-EU-Staat handelt, müssen folgende Dinge beachtet werden:
- nationales Aufenthaltsrecht des jeweiligen Aufenthaltsstaates
- Sozialversicherungsabkommen des angesteuerten Landes
- Weiterversicherung der Unfallversicherung
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Sie sich sowohl bei EU- als auch Nicht-EU-Länder gut informieren sollten, bevor es ins Ausland geht.
Fazit
Oft ist dasselbe gemeint, wenn von Telearbeit, Homeoffice oder mobiler Arbeit die Rede ist - doch gibt es entscheidende Unterschiede. Vorerst wurde nur der Begriff der Telearbeit gesetzlich festgehalten und definiert. Aber auch wenn es um die mobile Arbeit geht, müssen Vereinbarungen getroffen werden. Das Wichtigste ist, dass Sie sich als Unternehmen gründlich informieren, den korrekten Begriff verwenden und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit festgelegten Regeln abholen.
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