Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte über die Veröffentlichung, den Abdruck oder das Abbilden von Werbemitteln (analog und/oder digital) (im Folgenden „Anzeigen“ genannt) und/oder über die Verteilung von Werbemitteln innerhalb oder außerhalb eines Trägermediums (im Folgenden „Beilagen“).
  2. Der Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und der FUNKE Services GmbH, Jakob-Funke-Platz 1, 45127 Essen (nachfolgend „FUNKE“ genannt) zustande.
  3. Der Vertrag kommt durch die Buchung des Auftraggebers (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch FUNKE (Annahme) zustande. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen. Bei fernmündlicher Buchung oder fernmündlicher Änderung einer Buchung hat der Auftraggeber die entsprechende Bestätigung unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen. FUNKE übernimmt insoweit keine Haftung für Übermittlungsfehler.

B. Inhaltliche Verantwortung

  1. FUNKE wendet bei Entgegennahme von Anzeigen oder Beilagen die geschäftsübliche Sorgfalt eines Presseverlages an.
  2. Anzeigen im redaktionellen Umfeld werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  3. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Anzeigen und Beilagen. Der Auftraggeber hat FUNKE von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegenüber FUNKE wegen Anzeigen oder Beilagen gegenüber FUNKE geltend machen. Darüber hinaus ist der Aufraggeber verpflichtet, die Kosten einer von Dritten geforderten Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige oder Beilage bezieht, nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen. Eine (rechtliche) Prüfung der Inhalte von Anzeigen und Beilagen durch FUNKE erfolgt nur bei groben, unschwer zu erkennenden Verstößen insbesondere gegen das Wettbewerbs- und Strafrecht.
  4. FUNKE behält sich vor, Anzeigen oder Beilagen – auch einzelne Abrufe im Rahmen einer Rahmenvereinbarung – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder für FUNKE unzumutbar ist.

C. Haftung

  1. Die Haftung von FUNKE für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder zwingend gesetzliche Ansprüche zum Beispiel aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung von FUNKE für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von FUNKE.
  2. Sofern die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen nicht ausgeschlossen ist, ist der Schadensersatz im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ansprüche aus dieser Ziffer verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
  3. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

D. Lieferung, Stornierungsbedingungen, Reklamationen

  1. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Werbemittel/Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel/Druckunterlagen fordert FUNKE, soweit möglich und zumutbar, unverzüglich Ersatz an. FUNKE gewährleistet die für den belegten Titel übliche (Druck-)Qualität im Rahmen der Werbemittel/Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  2. Im Falle nicht rechtzeitiger Lieferung von Werbemitteln/Druckunterlagen oder Beilagen, behält FUNKE den Anspruch auf Bezahlung gegenüber dem Auftraggeber.
  3. Die Rechtzeitigkeit richtet sich nach den Zeitangaben in den Mediadaten.
  4. Probeabzüge werden auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. FUNKE berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Anderenfalls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  5. Das Stornieren von bestätigten Anzeigen und Beilagen ist bis zu vier Wochen vor dem bestätigten Druck-, Schalt- oder Verteiltermin kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung steht FUNKE eine Vergütung in Höhe von
    • 20 % des Auftragswertes, bei Stornierung bis zu zwei Wochen vor dem bestätigten Verteil-/Schalttermin;
    • 50 % des Auftragswertes, bei Stornierung bis zu einer Woche vor dem bestätigten Verteil-/Schalttermin;
    • 90 % des Auftragswertes bei Stornierung bis zu zwei Werktagen vor dem bestätigten Verteil-/Schalttermin zu, bzw. im Falle von Anzeigen bei Stornierung nach Anzeigenschluss, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.
  6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Veröffentlichung der Werbemittel Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatz-Veröffentlichung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Lässt FUNKE eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist der Ersatz erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. – Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für das betreffende Werbemittel zu zahlendem Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von FUNKE, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von FUNKE für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung von FUNKE für grobe Fahrlässigkeit, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

E. Anzeigenbelege

  1. FUNKE liefert auf Wunsch einen digitalen Beleg für Anzeigen. FUNKE behält sich vor, für eine Belegzusendung eine gesonderte aufwandsbezogene Vergütung zu verlangen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von FUNKE über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige oder weiterer Werbemittel. Für Wort- bzw. Kleinanzeigen können keine Belege geliefert werden.

F. Zahlungsbedingungen, Rabattierungen, Provisionen

  1. Rechnungen sind unverzüglich spätestens binnen 10 Tagen nach Erstellung fällig und entsprechend innerhalb dieser Frist auszugleichen. Soweit der Auftraggeber ein SEPA Mandat erteilt hat, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Frist zur Versendung der Vorabankündigung (Prenotification) für den Einzug vom angegebenen Kundenkonto kürzer als 5 Werktage ist.
  2. Sofern es sich beim Auftraggeber nicht um einen Verbraucher handelt, werden sämtliche Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form übermittelt. Eine zusätzliche Papierrechnung (bzw. Gutschrift) wird grundsätzlich nicht versandt. Um Missbrauch mit elektronischen Daten zu vermeiden und eine ordnungsgemäße elektronische Rechnung (bzw. Gutschrift) gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen bereitzustellen, erfolgt der Versand qualifizierter signierter Daten. Die qualifizierte Signatur ermöglicht dem Auftraggeber den Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen (bzw. Gutschriften) gemäß den aktuellen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes. Auf die besonderen Anforderungen der Archivierung wird hiermit verwiesen.
  3. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers übersendet FUNKE Rechnungen in Papierform. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, behält sich FUNKE das Recht vor, die tatsächlich angefallenen Kosten des Papierversandes dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  4. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist FUNKE berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie ggfls. Mahnkosten in üblicher Höhe zu erheben.
  5. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist FUNKE berechtigt, auch während der Laufzeit einer Rahmenvereinbarung weitere Anzeigen oder Beilagen nur gegen Vorauszahlung zu bestätigen sowie von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  6. Werden auflagen- oder umsatzbezogene Abschlüsse aus Gründen nicht erreicht, die FUNKE nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, gewährte Nachlässe zurückzuzahlen.
  7. Vereinbarte Konzernnachlässe werden nur für im Sinne der §§ 13 ff. AktG verbundene Unternehmen gewährt, sofern die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des (Haupt-)Auftraggebers mehr als 50 % beträgt.
  8. Provisionen zahlt FUNKE nur nach vorheriger Vereinbarung bzw. nur an die von FUNKE anerkannten Werbemittler. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte, Druckunterlagen, Beilagen(-muster(-vordrucke) auch von ihm geliefert werden. Von FUNKE gewährte Mittlungsvergütungen und Provisionen dürfen nicht, auch nicht anteilig, an Werbungtreibende weitergegeben werden.
  9. Anzeigen, die zum Privatpreis abgerechnet werden, können auch über PayPal bezahlt werden. Um PayPal nutzen zu können, ist ein bestehendes oder neu eingerichtetes Konto bei PayPal erforderlich.
    Bei der Auswahl des Zahlwegs PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung, ohne dass die Bankverbindung FUNKE gegenüber offengelegt wird.  Vielmehr folgt ein automatischer Abbuchungsvorgang (elektronisches Lastschriftverfahren) bzw. Belastungsvorgang (Kreditkartenzahlung) ausschließlich zwischen dem Nutzer und PayPal selbst. Nach den Nutzungsbedingungen von PayPal können bei der Nutzung des PayPal-Dienstes gesonderte Gebühren entstehen, die durch den Zahlenden zu tragen sind.
    Nach Auswahl des Zahlwegs PayPal erfolgt eine Weiterleitung auf die Seite www.paypal.com zur Durchführung der Zahlung. Diese Seite wird von PayPal (Europe) S. à r. l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Luxemburg oder einem verbundenen Unternehmen betrieben. Das PayPal-Konto wird sofort belastet. Es gelten hierbei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal.
    Treten Störungen in der Zahlungsabwicklung auf oder werden gezahlte Beträge rückbelastet, behält FUNKE sich eine Sperrung des Zugangs zum Online-Anzeigen-System vor, bis alle ausstehenden Zahlungen vollständig beglichen worden sind.

G. Abtretung, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. FUNKE ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus den Verträgen mit den Auftraggebern ganz oder teilweise an im Sinne der §§ 15 ff. AktG konzernverbunden Unternehmen der FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA abzutreten, bzw. von diesen erfüllen zu lassen.
  2. Erfüllungsort ist Essen.
  3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt für alle streitigen Verfahren Essen als Gerichtsstand. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart.

Dezember 2022

General Terms and Conditions

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