Management

Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten – Was ist was?

Lesezeit: 5 Minuten
Profilbild: Sevim Keles

Autor: Sevim Keles

Datum: 17.06.0202

Mann am Notebook symbolisiert Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten

Homeoffice, Telearbeit oder mobiles Arbeiten – diese Begriffe werden oft im Alltag genutzt. Doch was steckt eigentlich hinter diesen Begriffen und auf was muss vor allem ein Unternehmen achten?

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick zu allen wichtigen Fragen rund um die Begrifflichkeiten Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten.

Inhaltsverzeichnis

    Was ist Telearbeit?

    Die Telearbeit definiert einen von Arbeitgeber*innen eingerichteten festen Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Arbeitnehmer*innen. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung werden im Voraus vereinbart und festgelegt.

    Außerdem unterscheidet man zwischen Teleheimarbeit und alternierende Telearbeit.

    Definition der Teleheimarbeit

    Bei der Teleheimarbeit wird ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet. Umgangssprachlich oft Homeoffice genannt.

    Definition der alternierenden Telearbeit

    Die alternierende Telearbeit sieht neben der Arbeit aus dem Homeoffice zusätzlich das Arbeiten im Büro vor.

    Teleheimarbeit ist nicht mit Heimarbeit zu verwechseln. Dabei wird meist nach Aufträgen gearbeitet und die Beschäftigten sind „unabhängig“, also nicht fest angestellt.

    Was ist Homeoffice?

    Unter Homeoffice versteht man per Definition das vollständige oder teilweise Arbeiten aus den privaten Räumen der Beschäftigten. Der Begriff wird oft umgangssprachlich für die Telearbeit verwendet.

    Was ist mobiles Arbeiten?

    Das mobile Arbeiten definiert, das Arbeiten an einem unabhängigen Ort. Dieser Arbeitsplatz befindet sich außerhalb der regulären Betriebsstätte und kann sich theoretisch überall befinden. Eine rechtliche Grundlage gibt es nicht.

    Unterschiede zwischen Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit

    Grundsätzlich wird der Begriff Homeoffice als übergeordneter Begriff für alle Arbeitsweisen verwendet, bei denen die Beschäftigten an einem anderen Ort als der vereinbarten Betriebsstätte arbeiten.

    Den Unterschied zwischen den Begriffen Homeoffice und mobiles Arbeiten erkennt man bereits sehr gut am Wort.

    Homeoffice

    Bei dem Arbeitsorganisationsmodell Homeoffice befindet sich der Mitarbeitende zu Hause und erledigt dort die Arbeit.

    Mobiles Arbeiten

    Bei dem Begriff mobiles Arbeiten gibt es keine Grenzen bei der Auswahl des Arbeitsplatzes.

    Die Beschäftigten erledigen die Tätigkeit zum Beispiel:

    • von zu Hause aus – wird häufig angewendet
    • aus dem Café
    • aus dem Zug
    • oder aus dem Park heraus

    Oft werden mobile Endgeräte, wie zum Beispiel ein Laptop und Smartphone von den Arbeitgeber*innen zur Verfügung gestellt. Vor allem am Anfang von Corona wurde dieses Modell oft angewendet und von den Beschäftigten dankend angenommen.

    Telearbeit

    Anders sieht es bei der Telearbeit aus. Der größte Unterschied findet sich im Gesetz wieder. Denn ein Telearbeitsplatz wurde, anders als bei dem Homeoffice und der mobilen Arbeit, gesetzlich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgehalten.

    Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen die Arbeitgeber*innen bei allen Arbeitsformen beachten.

    Die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeitenden sollten immer im Blick behalten und eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

    Welche Vor- und Nachteile bringen Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten mit sich?

    Vorteile für die Arbeitnehmer*innen

    • 01.

      Zeitersparnis

      Einer der größten Vorteile: Der Hin- und Rückweg zur Arbeit fällt weg. Dies kann eine hohe Zeitersparnis bedeuten, da man zum Beispiel nicht im Stau steht.

    • 02.

      Flexibilität

      Bei flexiblen Arbeitszeiten werden die Aufgaben selbst eingeteilt und mitunter zu untypischen Zeiten bearbeitet. Wichtig ist, einzelne Absprachen zu treffen.

    • 03.

      Produktivität

      Laut einer Umfrage von Statista haben 63 % der Befragten angegeben, im Homeoffice produktiver zu arbeiten. Ablenkungen durch Kolleginnen oder Kollegen kommen kaum vor.

    Nachteile für die Arbeitnehmer*innen

    • 01.

      Selbstdisziplin

      Die Versuchung, früher anzufangen oder länger zu arbeiten ist groß – immerhin fällt der Arbeitsweg ja weg. Doch Überarbeitung wirkt der Produktivität entgegen und sollte deshalb vermieden werden.

    • 02.

      Soziale Kontakte

      Der direkte Austausch mit Kolleginnen und Kollegen ist nur digital möglich. Begegnungen mit anderen Teams finden fast gar nicht mehr statt.

    • 03.

      Höhere Kosten

      Der Strom- und Wasserverbrauch werden nun nach Hause gelagert. Somit ist es möglich, dass die Nebenkostenabrechnung höher ausfällt. Ein klarer Nachteil des Homeoffice.

    Vorteile für die Arbeitgeber*innen

    • 01.

      Kosten- & Platzeinsparung

      Wenn die Belegschaft nicht jeden Tag vollzählig erscheint, sind weniger Plätze notwendig. Hier besteht die Möglichkeit des Desksharing-Modells. Außerdem lassen sich Büroräume verkleinern.

    • 02.

      Motivation

      Eine hohe Motivation der Mitarbeitenden erhöht bekanntlich auch die Leistung. Außerdem profitiert Ihr Employer Branding, wenn die Beschäftigten positiv von Ihnen sprechen.

    • 03.

      Sinkende Krankheitsquote

      Mitarbeitende melden sich seltener krank und stecken die restlichen Kolleg*innen nicht an.

    Nachteile für die Arbeitgeber*innen

    • 01.

      Aufkommende Kosten

      Bei der Telearbeit muss der private Arbeitsplatz voll eingerichtet werden. Für mobiles Arbeiten sollten mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt werden – wenn diese nicht sowieso schon vorhanden sind.

    • 02.

      Mehr Aufwand

      Das Unternehmen muss sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinandersetzten. Gegebenenfalls müssen Voraussetzungen für mobiles Arbeiten geschaffen werden.

    • 03.

      Datenschutz

      Die Arbeitgeber*innen müssen die Sicherheit von sensiblen Daten sicherstellen, auch wenn die Beschäftigten nicht vor Ort sind.

    Auf was muss das Unternehmen bei der Telearbeit, dem Homeoffice und der mobilen Arbeit achten?

    Wie oben bereits angeführt, wurde die Telearbeit in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aufgenommen. Deshalb müssen die Arbeitgeber*innen dafür sorgen, dass der Telearbeitsplatz denselben gesetzlichen Anforderungen entspricht wie der Arbeitsplatz im Betrieb. Bedeutet also, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten werden müssen.

    Übrigens: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist auch bei der Form des mobilen Arbeitens uneingeschränkt anzuwenden.

    Für das mobile Arbeiten oder Homeoffice gibt es zwar (noch) keine gesetzlichen Vorgaben, dennoch wird oft dazu geraten, Betriebsvereinbarungen aufzusetzen. Auch in einem (neuen) Arbeitsvertrag lassen sich Bedingungen festhalten. So werden Fragen und Ansprüche direkt zu Anfang geklärt und Sie als Unternehmen sichern sich ab.

    Voraussetzungen für die Telearbeit

    Die Arbeitgeber*innen müssen laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):

    • einen festen Bildschirmarbeitsplatz bei dem Beschäftigten einrichten
    • die Arbeitszeit und Dauer der Nutzung des Arbeitsplatzes festlegen
    • die technische Ausstattung und das Mobiliar wie zum Beispiel: Schreibtisch, Bürostuhl, Laptop, Bildschirm, etc. zur Verfügung stellen

    Erst wenn durch die oben aufgeführten Maßnahmen, der Telearbeitsplatz eingerichtet ist, beginnt die Telearbeit.

    good to know

    Sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen müssen der Telearbeit, dem Homeoffice oder der mobilen Arbeit zustimmen. Ein Recht auf eine der Arbeitsformen besteht nicht.

    Dies gilt für beide Seiten.

    Ist mobiles Arbeiten im Ausland erlaubt?

    Natürlich müssen sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen der mobilen Arbeit im Ausland zustimmen. Grundsätzlich gilt, dass für ein anderes EU-Land keine Arbeitserlaubnis benötigt wird. Auch eine Weiterversicherung in der deutschen Sozialversicherung oder Unfallversicherung ist unter bestimmten Umständen möglich – aber nicht immer sicher.

    Sobald es sich um ein Nicht-EU-Staat handelt, müssen folgende Dinge beachtet werden:

    • Nationales Aufenthaltsrecht des jeweiligen Aufenthaltsstaates
    • Sozialversicherungsabkommen des angesteuerten Landes
    • Weiterversicherung der Unfallversicherung

    Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Sie sich sowohl bei EU- als auch Nicht-EU-Länder gut informieren sollten, bevor es ins Ausland geht.

    Fazit

    Oft ist dasselbe gemeint, wenn von Telearbeit, Homeoffice oder mobiler Arbeit die Rede ist – doch es gibt es große Unterschiede.

    Vorerst ist nur der Begriff der Telearbeit gesetzlich festgehalten und definiert. Aber auch wenn es um die mobile Arbeit geht, müssen Vereinbarungen getroffen werden. Das Wichtigste ist, dass Sie sich als Unternehmen gründlich informieren, den korrekten Begriff verwenden und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit festgelegten Regeln abholen.

    Unser FAQ

    Ein Telearbeitsplatz ist ein vom Arbeitgeber eingerichteter fester Bildschirmarbeitsplatz im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Kosten für die Einrichtung trägt in der Regel das Unternehmen. Außerdem müssen rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.

    Homeoffice gehört zu der Telearbeit, da man vollständig oder teilweise von zu Hause arbeitet. Mobiles Arbeiten muss nicht in den eigenen vier Wänden stattfinden. Es kann auch aus einem Hotelzimmer oder Café gearbeitet werden.

    Homeoffice wird zu Telearbeit, sobald der Arbeitgeber einen Telearbeitsplatz, also festen Bildschirmarbeitsplatz im privaten Umfeld des Beschäftigten einrichtet. Die Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber. Dann gilt die Arbeitsstättenverordnung.

    Für das mobile Arbeiten stellt meist der Arbeitgeber mobile Endgeräte zur Verfügung. Gängig sind Laptop und Smartphone. Eine gesetzliche Pflicht gibt es aber nicht.

    Mobiles Arbeiten kann unter anderem körperlich schädlich sein, wenn zum Beispiel nicht auf die Einrichtung des Arbeitsplatzes geachtet wird. Außerdem sollten soziale Kontakte gepflegt und Überstunden nicht zur Regel werden. Klare Vereinbarungen können Vorgaben setzten.

    Nein. Eine Dienstreise zählt nicht zu mobilem Arbeiten. Dennoch können Dienstreisen mit der mobilen Arbeit verbunden und erstattet werden.

    Wir planen Ihre nächste Werbekampagne!

    Wir bieten Ihnen individuelle Möglichkeiten zu werben. Ob online oder offline: Unsere Medien verbinden beide Welten. Gerne berät Sie unser Mediateam.

    Fragen Sie jetzt mit wenigen Klicks an!

    Jetzt anfragen